Bürgerrechtsverordnung: Realitätsferne Einbürgerungskriterien

Der Bundesrat strebt an, der Willkür von Gemeinden bei der Einbürgerung entgegenzuhalten und gleichzeitig zu vermeiden, dass er – unabhängig davon, was für restriktive Massnahmen in der Ausländerpolitik implementiert werden –  immer wieder von der rechtsnationalen Demagogie „vorgeführt“ wird. Dies  misslingt im Entwurf zur neuen Bürgerrechtsverordnung deshalb, weil wenig griffige, nicht nachvollziehbare Kriterien formuliert sind, welche sich v.a. am politischen Narrativ ausrichten und nicht im Hinblick auf eine transparente Einbürgerungspraxis.

Im Entwurf zur neuen Bürgerrechtsverordnung sind Einbürgerungskriterien und –Prozesse mit Anforderungen, formuliert, welche an Einheimische nie angelegt werden könnten. Beispielsweise Landessprache auf Niveau B1/ A2 gem. dem europäischen Referenzrahmen (falls es sich um Schwyzerdütsch handelt, frägt sich, wie die Vorgaben aussähen), „Teilnahme am Wirtschaftsleben“ (würde konsumieren ohne zu produzieren ausreichen, so dass die paar Hunderttausend Stellenlosen und Ausgesteuerten zumindest nicht ausgeschafft würden, ganz abgesehen von den Rentnerinnen?), Respekt gegenüber den „Werten der Bundesverfassung“ (wäre eine Voraussetzung, diese zu kennen?) „rechtsstaatlichen Prinzipien nachleben“ (d.h. alle Kriminellen ausweisen?).

Bürgerrechtsverordnung Fragwürdiger Entwurf Leserbrief NZZ 2015_08_15

Bildquellen:

  • Einbürgerung: 準建築人手札網站 Forgemind ArchiMedia via Foter.com CC BY

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